GewerbeLotse

Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen

Informationen zum reglementierten Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen“ in Österreich.

Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen

Angaben

Gewerbeart
Reglementiertes Gewerbe
Gewerbeschlüssel
7709
Rechtskraftvorbehalt
ja
Befähigung
Befähigungsprüfung
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
87

Ähnliche Gewerbe