Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent
Informationen zum reglementierten Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent“ in Österreich.
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Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent
Angaben
- Gewerbeart
- Reglementiertes Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 7705
- Rechtskraftvorbehalt
- ja
- Befähigung
- Befähigungsprüfung
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 43
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- Wertpapiervermittler
- Namhaftmachung von Personen, die an der Beratung und Vermittlung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten iSd Wertpapieraufsichtsgesetzes interessiert sind, an dazu befugte Wertpapiervermittler oder an nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugte ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Wertpapiervermittler oder sonst nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugten vorbehaltenen Tätigkeit
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