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Namhaftmachung von Personen, die an der Beratung und Vermittlung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten iSd. Wertpapieraufsichtsgesetzes interessiert sind, an dazu befugte Wertpapiervermittler oder an nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugte ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Wertpapiervermittler oder sonst nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugten vorbehaltenen Tätigkeit

Informationen zum freien Gewerbe „Namhaftmachung von Personen, die an der Beratung und Vermittlung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten iSd. Wertpapieraufsichtsgesetzes interessiert sind, an dazu befugte Wertpapiervermittler oder an nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugte ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Wertpapiervermittler oder sonst nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugten vorbehaltenen Tätigkeit“ in Österreich.

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Namhaftmachung von Personen, die an der Beratung und Vermittlung von Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten iSd. Wertpapieraufsichtsgesetzes interessiert sind, an dazu befugte Wertpapiervermittler oder an nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugte ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Wertpapiervermittler oder sonst nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugten vorbehaltenen Tätigkeit

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe

Worauf Sie achten müssen

  • unter Ausschluss jeder einem Wertpapiervermittler oder sonst nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz Befugten vorbehaltenen Tätigkeit

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