Freies Gewerbe
Freie Gewerbe sind Tätigkeiten, die in Österreich typischerweise ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden können. Auch hier gilt der offizielle Gewerbewortlaut — und die Entscheidung der Behörde im Einzelfall.
Was bedeutet „frei“?
Bei freien Gewerben entfällt typischerweise die Befähigungsprüfung. Allgemeine Voraussetzungen (etwa Volljährigkeit und Aufenthaltsstatus) können trotzdem relevant sein.
Der passende Wortlaut bleibt wichtig: Ähnlich klingende Alltagssprache kann zu einem anderen offiziellen Eintrag führen — manchmal auch zu einem reglementierten Gewerbe.
Orientierung mit GewerbeLotse
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben in der Suche oder öffnen Sie die gefilterte Liste freier Gewerbe. GewerbeLotse zeigt offizielle GISA-Wortlaute und typische Hinweise — als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Abgrenzung zu reglementierten Gewerben
Grenzfälle sind häufig: Was im Alltag „Handwerk“ oder „Beratung“ heißt, kann rechtlich unterschiedlich eingeordnet sein. Bei Unsicherheit hilft der Vergleich verwandter Wortlaute und die Rückfrage bei der Bezirksverwaltungsbehörde.