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Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

Informationen zum reglementierten Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten“ in Österreich.

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Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten

Angaben

Gewerbeart
Reglementiertes Gewerbe
Gewerbeschlüssel
7707
Rechtskraftvorbehalt
ja
Befähigung
Befähigungsprüfung
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
129

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