Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Informationen zum reglementierten Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten“ in Österreich.
Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung
Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Angaben
- Gewerbeart
- Reglementiertes Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 7707
- Rechtskraftvorbehalt
- ja
- Befähigung
- Befähigungsprüfung
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 129
Ähnliche Gewerbe
- Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
- Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
- Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
- Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
- Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten in Nebentätigkeit (Haupttätigkeit: XXX)