Reisebüros
Informationen zum reglementierten Gewerbe „Reisebüros“ in Österreich.
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Reisebüros
Angaben
- Gewerbeart
- Reglementiertes Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 5601
- Rechtskraftvorbehalt
- ja
- Befähigung
- Befähigungsprüfung
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 2528
Verwandte Ausschlüsse
- Betreuung der Benutzer von Personen- und Autoreisezügen, bestehend im Aushändigen von Boardingkarten, Einweisung der PKW zu Parkplätzen der entsprechenden Züge, Erstellung von Passagier- und Fahrzeuglisten sowie die Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem Bewachungsgewerbe vorbehaltenen Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs und der den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
- Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten durch andere als Zivilflugplatzhalter bzw. Luftbeförderungsunternehmen bestehend in der Gepäckbeladung und Gepäckentladung, der Enteisung sowie der Betankung von Luftfahrzeugen unter Ausschluss der Verwendung von Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs, sowie Betreuung der Flugpassagiere bestehend im Aushändigen von Boardingpässen, Erstellen von Passagierlisten, sowie Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem Bewachergewerbe und den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
- Flugdienstberater (Dispatcher) ausgenommen dem Gewerbe der Reisebüros vorbehaltene Tätigkeiten
- Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten
Ähnliche Gewerbe
- Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet XXX
- Betrieb eines Fundbüros
- Betrieb eines Kartenbüros
- Erstellung von kunsthistorischen Dokumentationen, umfassend das Sammeln und Erarbeiten von Informationen und Unterlagen u.a. über die Entstehungsgeschichte sowie von Ansiedlungen, über Baulichkeiten inklusive der kunsthistorischen Feststellung des Alters und Phasen der Entstehungsgeschichte sowie über andere kunsthistorische Objekte einschließlich der Inventarisation und Illustration des jeweiligen Gesamtbestandes in seinem historischen und gegenwärtigen Zustand nach Vorgabe der Auftraggeber, unter Ausnahme der den Architekten, Baugewerbetreibenden und den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) vorbehaltenen Tätigkeiten