Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet XXX
Informationen zum reglementierten Gewerbe „Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet XXX“ in Österreich.
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Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet XXX
Angaben
- Gewerbeart
- Reglementiertes Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 6902
- Befähigung
- Befähigungsprüfung
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 9254
Verwandte Ausschlüsse
- Ausfindig machen von geeigneten Standorten für die Aufstellung von Sende- und Empfangseinrichtungen (Mobilfunkanlagen) im Auftrag von Telekommunikationsunternehmen bzw. deren Auftraggebern unter Ausschluss der den Immobilientreuhändern, den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
- Design/Industrial Design: Entwurf von Produkten, einschließlich gestalterischer Vorschläge von Materialien, Form, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit von Produkten hinsichtlich ihrer Verwendung, ihres Werts und ihres Aussehens unter Berücksichtigung der Charakteristika und Bedürfnisse des Menschen, der Marktattraktivität und der Effizienz ohne konstruktive Planungstätigkeit und unter Ausschluss der den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) vorbehaltenen Tätigkeiten
- Energiekostenberatung (Analyse der Energiekostensituation des Kunden und Beratung über mögliche Einsparungen) ohne technische Beratung sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten der Heizungstechniker, Baumeister oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
- Geomantische Beratung (Feng-Shui) sowie Erstellung von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss jeder Beratungs-, Vorplanungs- und Planungstätigkeit, betreffend den Grundriss von Räumlichkeiten und deren haustechnischen Ausstattung sowie unter Ausschluss der den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) bzw. den einschlägigen reglementierten Erzeugungsgewerben vorbehaltenen Beratungstätigkeiten nach konstruktiven, funktionalen und ergonomischen Gesichtspunkten
- Schadensdokumentation (Aufnahme und Weitergabe von Daten betreffend Schäden, soweit diese rein optisch und ohne besondere Fachkenntnisse feststellbar sind, unter Ausschluss der den Ingenieurbüros (beratende Ingenieure), einschlägigen Reparaturgewerben oder den Beratern in Versicherungsangelegenheiten vorbehaltenen Tätigkeiten)