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Namhaftmachung von Personen, die an Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, an zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen Befugte und Namhaftmachung von zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen Befugten an Personen, die an Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein, unter Ausschluss jeder einem Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Zahlungsdienstegesetz vorbehaltenen Tätigkeit

Informationen zum freien Gewerbe „Namhaftmachung von Personen, die an Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, an zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen Befugte und Namhaftmachung von zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen Befugten an Personen, die an Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein, unter Ausschluss jeder einem Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Zahlungsdienstegesetz vorbehaltenen Tätigkeit“ in Österreich.

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Namhaftmachung von Personen, die an Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, an zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen Befugte und Namhaftmachung von zur Durchführung von Zahlungsdienstleistungen Befugten an Personen, die an Zahlungsdienstleistungen interessiert sind, ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein, unter Ausschluss jeder einem Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Zahlungsdienstegesetz vorbehaltenen Tätigkeit

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbeschlüssel
500420
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
27

Worauf Sie achten müssen

  • unter Ausschluss jeder einem Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Zahlungsdienstegesetz vorbehaltenen Tätigkeit

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