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Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)

Informationen zum freien Gewerbe „Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)“ in Österreich.

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Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbeschlüssel
500040
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
59

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