Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)
Informationen zum freien Gewerbe „Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)“ in Österreich.
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Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)
Angaben
- Gewerbeart
- Freies Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 500040
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 59