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Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen

Informationen zum reglementierten Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen“ in Österreich.

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Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen

Angaben

Gewerbeart
Reglementiertes Gewerbe
Gewerbeschlüssel
7708
Rechtskraftvorbehalt
ja
Befähigung
Befähigungsprüfung
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
975

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