Werbung von Mitgliedern für gemeinnützige Organisationen und Vereine unter Ausschluss der Entgegennahme von Beiträgen
Informationen zum freien Gewerbe „Werbung von Mitgliedern für gemeinnützige Organisationen und Vereine unter Ausschluss der Entgegennahme von Beiträgen“ in Österreich.
Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung
Werbung von Mitgliedern für gemeinnützige Organisationen und Vereine unter Ausschluss der Entgegennahme von Beiträgen
Angaben
- Gewerbeart
- Freies Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 500403
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 626
Worauf Sie achten müssen
- unter Ausschluss der Entgegennahme von Beiträgen