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Vertreiben von an bestimmten Plätzen nicht gewünschten wildlebenden Tieren unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum freien Gewerbe „Vertreiben von an bestimmten Plätzen nicht gewünschten wildlebenden Tieren unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten“ in Österreich.

Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Vertreiben von an bestimmten Plätzen nicht gewünschten wildlebenden Tieren unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbeschlüssel
500386
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
9

Worauf Sie achten müssen

  • unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten

Erläuterung

zum Beispiel durch den Einsatz von Greifvögeln oder ferngesteuerten Fluggeräten oder durch akustische Maßnahmen

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