Vertreiben von an bestimmten Plätzen nicht gewünschten wildlebenden Tieren unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten
Informationen zum freien Gewerbe „Vertreiben von an bestimmten Plätzen nicht gewünschten wildlebenden Tieren unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten“ in Österreich.
Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung
Vertreiben von an bestimmten Plätzen nicht gewünschten wildlebenden Tieren unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten
Angaben
- Gewerbeart
- Freies Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 500386
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 9
Worauf Sie achten müssen
- unter Ausschluss der den Schädlingsbekämpfern vorbehaltenen Tätigkeiten
Erläuterung
zum Beispiel durch den Einsatz von Greifvögeln oder ferngesteuerten Fluggeräten oder durch akustische Maßnahmen
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