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Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten

Informationen zum freien Gewerbe „Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“ in Österreich.

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Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbeschlüssel
500269
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
16878

Typischer Umfang

• Reinigungstätigkeiten: − Reinigung von allen oder wenigsten mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, − Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte − Fensterputzen, soweit dieses vom Boden aus bzw. durch Inanspruchnahme von Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann, soweit diese Tätigkeit keine − Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) in der jeweils geltenden Fassung erfordert. − Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Denkmal-, Fassaden- und − Gebäudereinigerhandwerk vorbehalten sind: z.B.: Fassadenreinigung, Büroreinigung. • einfache Haustechniktätigkeiten und Kontrollen: − Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, − Aufzugwarttätigkeiten, − Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungspatronen, bis 63 A, ausgenommen NHPatronen, in laienbedienbaren Verteilerkästen, − Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen, Sichtkontrolle der Drucksteigerungsanlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, − Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern. Ausgenommen ist insbesondere das dem Immobilienverwaltergewerbe vorbehaltene umfassende Facility- Management wie auch insbesondere Tätigkeiten, die dem Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik, dem Schlossergewerbe, dem Gewerbe Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung , Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, dem Gewerbe Kommunikationselektroniker oder dem Elektrotechnikgewerbe vorbehalten sind, wie zB: die Reparatur oder die qualifizierte Überprüfung von Anlagen. • Organisatorische Tätigkeiten: − Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung. • einfache gärtnerische Tätigkeiten: − Rasenmähen, Laubrechen, Gießen − Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Gärtnerhandwerk vorbehalten sind, wie z.B.: Baumschnitt, Strauchschnitt, Vertikutieren. • Verkehrsflächenreinigung: − Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen − Schneeräumen

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