Halten von wegen des ausschließlich oder überwiegend nicht vom Zufall abhängigen Spielerfolgs erlaubten Spielen mit Ausnahme der dem Glückspielgesetz und den landesrechtlichen Bestimmungen unterliegenden Spielen und ausgenommen das Halten von Geldspielautomaten
Informationen zum freien Gewerbe „Halten von wegen des ausschließlich oder überwiegend nicht vom Zufall abhängigen Spielerfolgs erlaubten Spielen mit Ausnahme der dem Glückspielgesetz und den landesrechtlichen Bestimmungen unterliegenden Spielen und ausgenommen das Halten von Geldspielautomaten“ in Österreich.
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Halten von wegen des ausschließlich oder überwiegend nicht vom Zufall abhängigen Spielerfolgs erlaubten Spielen mit Ausnahme der dem Glückspielgesetz und den landesrechtlichen Bestimmungen unterliegenden Spielen und ausgenommen das Halten von Geldspielautomaten
Angaben
- Gewerbeart
- Freies Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 500265
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 108
Worauf Sie achten müssen
- mit Ausnahme der dem Glückspielgesetz und den landesrechtlichen Bestimmungen unterliegenden Spielen und ausgenommen das Halten von Geldspielautomaten
- ausgenommen das Halten von Geldspielautomaten
Erläuterung
z.B. Kartenspiele (Rommé, Schnapsen, Tarock, Bridge, Solitär), Brettspiele (Schach, Dame, Mühle, Domino), Billard, Tischtennis, Kegeln u.dgl.)
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