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Erzeugung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/Doppelrohrblättern (tonerzeugende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung

Informationen zum freien Gewerbe „Erzeugung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/Doppelrohrblättern (tonerzeugende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung“ in Österreich.

Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Erzeugung von Musikinstrumenten und von Rohrblättern/Doppelrohrblättern (tonerzeugende Zungen) für die Verwendung an Mundstücken bei Blasinstrumenten mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbeschlüssel
500200
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
43

Worauf Sie achten müssen

  • mit Ausnahme der reglementierten Musikinstrumentenerzeugung

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