Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind
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Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind
Angaben
- Gewerbeart
- Freies Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 500158
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 579
Erläuterung
z.B. Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Düngemittel, Farben, Lacke, Polituren, Spachtelmassen, Anstrichmittel, Beschichtungsmittel, Dispersionen, Beizen, Klebstoffen, Bauchemikalien, Konservierungsmittel, Dichtungsmittel, Schleifmittel und Frostschutzmittel, Reinigungsmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel, Schwimmbadaufbereitungsmittel und Pflegemittel zur Sachpflege, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind, sowie Wachswaren und Schuhcreme
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