Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind
Informationen zum freien Gewerbe „Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind“ in Österreich.
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Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind
Angaben
- Gewerbeart
- Freies Gewerbe
- Gewerbeschlüssel
- 500129
- Bestand (aufrechte Berechtigungen)
- 5586
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- Vermittlung von Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch (Volontäre) Beschäftigung suchen an Personen, ohne dass es zu einem Arbeitsverhältnis kommt bzw. das Zustandekommen eines solchen beabsichtigt ist
- Vermittlung von Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltsanspruch (Volontäre) Beschäftigung suchen an Personen, ohne dass es zu einem Arbeitsverhältnis kommt bzw. das Zustandekommen eines solchen beabsichtigt ist