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Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern oder Steinmetzen einschließlich Kunststeinerzeugern und Terrazzomacher vorbehaltenen Tätigkeiten

Informationen zum freien Gewerbe „Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern oder Steinmetzen einschließlich Kunststeinerzeugern und Terrazzomacher vorbehaltenen Tätigkeiten“ in Österreich.

Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern oder Steinmetzen einschließlich Kunststeinerzeugern und Terrazzomacher vorbehaltenen Tätigkeiten

Angaben

Gewerbeart
Freies Gewerbe
Gewerbeschlüssel
500016
Bestand (aufrechte Berechtigungen)
433

Worauf Sie achten müssen

  • unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstreichern oder Lackierern oder Steinmetzen einschließlich Kunststeinerzeugern und Terrazzomacher vorbehaltenen Tätigkeiten

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