# Reglementiertes Gewerbe

> Reglementierte Gewerbe sind Tätigkeiten, für die in Österreich typischerweise ein Befähigungsnachweis nötig ist — etwa Ausbildung, Prüfung oder eine individuelle Befähigung. Welcher Nachweis greift, hängt vom konkreten Gewerbe und vom Einzelfall ab.

## Was bedeutet „reglementiert“?

Im Gegensatz zu freien Gewerben knüpft die Gewerbeordnung bei reglementierten Gewerben oft an fachliche Voraussetzungen. Ohne passende Befähigung kann die Anmeldung typischerweise nicht oder nur mit Einschränkungen möglich sein.
Manche Einträge stehen zudem unter Rechtskraftvorbehalt: Dann ist der rechtskräftige Bescheid abzuwarten, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird.

## Orientierung mit GewerbeLotse

Über die Suche finden Sie Wortlaute, die zu Ihrem Vorhaben passen könnten — inklusive Hinweis, ob sie typischerweise reglementiert sind. Alternativ filtert die Liste alle reglementierten Einträge.
Ob ein Befähigungsnachweis vorliegt oder eine individuelle Befähigung in Betracht kommt, prüft die zuständige Behörde.

## Verwandte Begriffe

Häufig gesucht werden auch freies Gewerbe, Teilgewerbe, Befähigungsnachweis und gewerberechtlicher Geschäftsführer. GewerbeLotse ordnet Alltagssprache den offiziellen Wortlauten zu — ohne Rechtsberatung.

## Verwandte Themen

- [Freies Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/freies-gewerbe.md)
- [Gewerbe finden](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe-finden.md)
- [Gewerbe anmelden](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe-anmelden.md)
- [Liste: reglementiert](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

Diese Seite dient der Orientierung. Ob und wie ein Gewerbe angemeldet werden kann, prüft typischerweise die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
