# Reisebüros

> Informationen zum reglementierten Gewerbe „Reisebüros“ in Österreich.

## Gewerbeart

Reglementiertes Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

5601

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Reisebüros

## Kennzeichen

- Rechtskraftvorbehalt
- Befähigung: Befähigungsprüfung

## Was nur dieses Gewerbe darf

- [Betreuung der Benutzer von Personen- und Autoreisezügen, bestehend im Aushändigen von Boardingkarten, Einweisung der PKW zu Parkplätzen der entsprechenden Züge, Erstellung von Passagier- und Fahrzeuglisten sowie die Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem Bewachungsgewerbe vorbehaltenen Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs und der den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500059.md): unter Ausschluss der dem Bewachungsgewerbe vorbehaltenen Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs und der den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten durch andere als Zivilflugplatzhalter bzw. Luftbeförderungsunternehmen bestehend in der Gepäckbeladung und Gepäckentladung, der Enteisung sowie der Betankung von Luftfahrzeugen unter Ausschluss der Verwendung von Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs, sowie Betreuung der Flugpassagiere bestehend im Aushändigen von Boardingpässen, Erstellen von Passagierlisten, sowie Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem Bewachergewerbe und den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500128.md): unter Ausschluss der dem Bewachergewerbe und den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Flugdienstberater (Dispatcher) ausgenommen dem Gewerbe der Reisebüros vorbehaltene Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500251.md): ausgenommen dem Gewerbe der Reisebüros vorbehaltene Tätigkeiten
- [Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500380.md): ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten

## Wege zum Befähigungsnachweis

Rechtsgrundlage: [§ 94 GewO im RIS](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P94) (Ziffer 56)

Neben dem klassischen Prüfungsweg kommt in der Praxis auch die individuelle Befähigung in Betracht — darüber entscheidet die Behörde.

Statt eigener Befähigung kann typischerweise ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der die Voraussetzungen erfüllt.

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 2 528
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet XXX](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-6902.md)
- [Betrieb eines Fundbüros](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500077.md)
- [Betrieb eines Kartenbüros](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500079.md)
- [Erstellung von kunsthistorischen Dokumentationen, umfassend das Sammeln und Erarbeiten von Informationen und Unterlagen u.a. über die Entstehungsgeschichte sowie von Ansiedlungen, über Baulichkeiten inklusive der kunsthistorischen Feststellung des Alters und Phasen der Entstehungsgeschichte sowie über andere kunsthistorische Objekte einschließlich der Inventarisation und Illustration des jeweiligen Gesamtbestandes in seinem historischen und gegenwärtigen Zustand nach Vorgabe der Auftraggeber, unter Ausnahme der den Architekten, Baugewerbetreibenden und den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500138.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-5601/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
