# Baumeister

> Informationen zum reglementierten Gewerbe „Baumeister“ in Österreich.

## Gewerbeart

Reglementiertes Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

501

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Baumeister

## Kennzeichen

- Rechtskraftvorbehalt
- Befähigung: Befähigungsprüfung

## Was nur dieses Gewerbe darf

- [Ausfindig machen von geeigneten Standorten für die Aufstellung von Sende- und Empfangseinrichtungen (Mobilfunkanlagen) im Auftrag von Telekommunikationsunternehmen bzw. deren Auftraggebern unter Ausschluss der den Immobilientreuhändern, den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500026.md): unter Ausschluss der den Immobilientreuhändern, den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Dokumentation des optischen Zustandes von Immobilien im Auftrag von Immobilienbesitzern und deren Beauftragten unter Ausschluss jeder den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500108.md): unter Ausschluss jeder den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Energiekostenberatung (Analyse der Energiekostensituation des Kunden und Beratung über mögliche Einsparungen) ohne technische Beratung sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten der Heizungstechniker, Baumeister oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500122.md): unter Ausschluss von Tätigkeiten der Heizungstechniker, Baumeister oder Ingenieurbüros, Beratende Ingenieure
- [Erfassung der Höhe und des äußeren Zustands von Telefonmasten im Hinblick auf einen allfällig notwendigen Austausch unter Ausschluss der den Baumeistern und Holzbaumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500130.md): unter Ausschluss der den Baumeistern und Holzbaumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Errichtung, Instandhaltung, Pflege und Wartung von Mountainbikestrecken, Wanderwegen und Klettersteiganlagen, drahtseilgesicherten Wegen, Setzen von Verbund- und mechanischen Bohrhaken im alpinen Gelände unter Ausschluss des dem Baumeister/Holzbau-Meister vorbehaltenen Brücken- und konstruktiven Wegebaus sowie jener Tätigkeiten, die dem Erdbau vorbehalten sind](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500132.md): unter Ausschluss des dem Baumeister/Holzbau-Meister vorbehaltenen Brücken- und konstruktiven Wegebaus sowie jener Tätigkeiten, die dem Erdbau vorbehalten sind

## Wege zum Befähigungsnachweis

Rechtsgrundlage: [§ 94 GewO im RIS](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P94) (Ziffer 5)

Neben dem klassischen Prüfungsweg kommt in der Praxis auch die individuelle Befähigung in Betracht — darüber entscheidet die Behörde.

Statt eigener Befähigung kann typischerweise ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der die Voraussetzungen erfüllt.

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 8 882
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-501/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
