# Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

> Informationen zum reglementierten Gewerbe „Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)“ in Österreich.

## Gewerbeart

Reglementiertes Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

4902

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

## Was nur dieses Gewerbe darf

- [Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern unter Ausschluss der den Mechatronikern für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500034.md): unter Ausschluss der den Mechatronikern für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Betreuung von Geschwindigkeits- und Überwachungseinrichtungen in der Form der Sichtkontrolle hinsichtlich Zustand und Funktionstüchtigkeit der Geräte, Austausch von Datenerfassungsmedien und computerunterstützte Erfassung und Auswertung der Messdaten unter Ausschluss jeder den Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500060.md): unter Ausschluss jeder den Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Wartung einschließlich der Aufbereitung von Industriekatalysatoren im Bereich der erdölverarbeitenden Industrie (Petrochemie), ausgenommen Tätigkeiten, die den reglementierten Gewerben Metalltechnik für Metall und Maschinenbau oder Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik vorbehalten sind](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500392.md): ausgenommen Tätigkeiten, die den reglementierten Gewerben Metalltechnik für Metall und Maschinenbau oder Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik vorbehalten sind

## Wege zum Befähigungsnachweis

Neben dem klassischen Prüfungsweg kommt in der Praxis auch die individuelle Befähigung in Betracht — darüber entscheidet die Behörde.

Statt eigener Befähigung kann typischerweise ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der die Voraussetzungen erfüllt.

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 1 874
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-4903.md)
- [Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden mit Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-4901.md)
- [Mechatroniker für Medizingerätetechnik verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung (verbundenes Handwerk)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-4904.md)
- [Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-z49.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-4902/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
