# Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienverwalter

> Informationen zum reglementierten Gewerbe „Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienverwalter“ in Österreich.

## Gewerbeart

Reglementiertes Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

3503

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienverwalter

## Kennzeichen

- Befähigung: Befähigungsprüfung

## Was nur dieses Gewerbe darf

- [Ausfindig machen von geeigneten Standorten für die Aufstellung von Sende- und Empfangseinrichtungen (Mobilfunkanlagen) im Auftrag von Telekommunikationsunternehmen bzw. deren Auftraggebern unter Ausschluss der den Immobilientreuhändern, den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500026.md): unter Ausschluss der den Immobilientreuhändern, den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Dokumentation des optischen Zustandes von Immobilien im Auftrag von Immobilienbesitzern und deren Beauftragten unter Ausschluss jeder den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500108.md): unter Ausschluss jeder den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten
- [Namhaftmachung von Personen, die an einem Vertragsabschluss über Immobilien interessiert sind, an einen befugten Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Bauträger) ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Immobilientreuhänder vorbehaltenen Tätigkeit](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500303.md): unter Ausschluss jeder einem Immobilientreuhänder vorbehaltenen Tätigkeit
- [Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500380.md): ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten

## Wege zum Befähigungsnachweis

Rechtsgrundlage: [§ 94 GewO im RIS](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P94) (Ziffer 35)

Neben dem klassischen Prüfungsweg kommt in der Praxis auch die individuelle Befähigung in Betracht — darüber entscheidet die Behörde.

Statt eigener Befähigung kann typischerweise ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der die Voraussetzungen erfüllt.

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 1 397
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-3505.md)
- [Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienverwalter und Bauträger](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-3507.md)
- [Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Bauträger](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-3504.md)
- [Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-3502.md)
- [Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler und Bauträger](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-3506.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-3503/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
