# Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer verbunden mit Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

> Informationen zum reglementierten Gewerbe „Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer verbunden mit Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)“ in Österreich.

## Gewerbeart

Reglementiertes Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

2801

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer verbunden mit Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

## Was nur dieses Gewerbe darf

- [Anbringen eines Codes auf KFZ-Scheiben mittels Sandstrahlverfahren unter Ausschluss jeder den Hohlglasschleifern und Hohlglasveredlern sowie den Glasern, Glasbelegern und Flachglasschleifern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500010.md): unter Ausschluss jeder den Hohlglasschleifern und Hohlglasveredlern sowie den Glasern, Glasbelegern und Flachglasschleifern vorbehaltenen Tätigkeiten

## Wege zum Befähigungsnachweis

Neben dem klassischen Prüfungsweg kommt in der Praxis auch die individuelle Befähigung in Betracht — darüber entscheidet die Behörde.

Statt eigener Befähigung kann typischerweise ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der die Voraussetzungen erfüllt.

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 888
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung verbunden mit Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler (verbundenes Handwerk)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-2803.md)
- [Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler verbunden mit Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-2802.md)
- [Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-z28.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-2801/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
