# Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg cit von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)

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## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg cit von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)

## Was ist darin enthalten

- Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b
- Abs. 3 leg cit von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)

## Ähnliche Gewerbe

- [Personenbeförderung mit Anhängern, bei denen die Zugmaschinen nicht dem Kraftfahrgesetz, BGBl. 1967/267, unterliegen oder gemäß § 1 Abs. 2 lit. a und b sowie Abs. 3 leg. cit. von dessen Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind (Ziehen von mit Personen besetzten Anhängern)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500040.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-personenbefoerderung-mit-anhaengern-bei-denen-die-zugmaschinen-nicht-dem--20dde8/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
