# Wartung und Pflege von Booten

> Informationen zum freien Gewerbe „Wartung und Pflege von Booten“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500393

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Wartung und Pflege von Booten

## Typischer Umfang

Reinigung und Pflege: Reinigung und Pflege von Kunststoff-, Leder-, Metall- und Holzteilen durch säubern mit handelsüblichen Reinigungsmitteln, staubsaugen, ölen, schleifen, polieren und veredeln mit handelsüblichen Produkten mit Ausnahme von Antifouling, Pflege und Erneuerung von Tauwerk, Leinen und Drahtseilen, Reinigung und Entleerung von Sanitäranlagen. Deckware und Riggequipment: Demontage/Montage, Austausch, Ergänzungen und Pflege von baugleichen Bootsbeschlägen, Klemmen und Blöcken. Es dürfen dabei keine neuen Bohrungen oder Durchbrüche im Rumpf oder Deck gemacht werden. Betriebsflüssigkeiten (mineralische) Fehlende oder verklemmte Schmiernippel ersetzen. Kontrolle, Erneuern und Nachfüllen des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatik- und Kupplungsöles sowie der Bremsflüssigkeit und der Hydraulikflüssigkeit der Servolenkung. Beleuchtung Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtung, Austausch von baugleichen Lampen und Erneuerung von Sicherungen, beides bis inklusive 24 Volt. Montage von Geräten mit „Steckersystem“ z.B. Windgeber oder Navigationsgeräte Batterie (ausgenommen Hochvolttechnologie) Batteriepflege (Reinigen und Fetten der Klemmen und Pole). Prüfen der Spannung. Nachfüllen von Batteriesäure. Schnellladen. Starthilfe. Tausch der Starterbatterie Verbrennungsmotor Motorwäsche, Erneuerung des Ölfilters. Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen. Reinigung des Zündverteilers und des Unterbrechers, eventuell Verteilerkopf ersetzen. Erneuerung des Keilriemens und Einstellen der Keilriemenspannung. Luftfilter reinigen und Einsatz wechseln. Kraftstofffilter erneuern.

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 88
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500393/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
