# Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge

> Informationen zum freien Gewerbe „Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500370

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge

## Worauf Sie achten müssen

- ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge

## Zulässige Zusätze

- Gerüstverleih
- Kostümverleih
- Videothek
- Bootsverleih
- Kraftfahrzeugverleih

Die Wahl eines Zusatzes kann die Fachgruppenzuordnung und damit die Kammerumlage beeinflussen. Das ist Orientierung, keine verbindliche Zuordnung.

## Erläuterung

die Anbringung von Zusätzen in Klammer wie Gerüstverleih, Kostümverleih, Videothek, Bootsverleih oder Kraftfahrzeugverleih ist möglich

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 13 076
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Oberflächenreinigung von beweglichen Sachen, ausgenommen Textilien sowie die der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500304.md)
- [Schätzung des Verkehrswertes von beweglichen Sachen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500339.md)
- [Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500024.md)
- [Vermietung von Arbeitszeiterfassungssystemen einschließlich Datenauswertung](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500369.md)
- [Vermietung, Reinigung und Verteilung von Gläsern, Geschirr und Besteck bei Veranstaltungen unter Zuhilfenahme eigener Reinigungseinrichtungen und -materialien in organisierter Form](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500371.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500370/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
