# Veredelung von Gegenständen durch Überziehen mit Viscofasern (Veloutieren)

> Informationen zum freien Gewerbe „Veredelung von Gegenständen durch Überziehen mit Viscofasern (Veloutieren)“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500365

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Veredelung von Gegenständen durch Überziehen mit Viscofasern (Veloutieren)

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 8
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Inventarisierung von Kunstsammlungen und Gegenständen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500278.md)
- [Suche, Sondierung, Ortung und Freilegung von bekannten Bodenvermarkungen (z.B. Grenzpunkte) sowie metallischen Gegenständen, insbesondere von Kampfmitteln aller Art, ausgenommen die Sicherstellung, Entschärfung, den Abtransport und die Unschädlichmachung von sprengkräftigen Kriegsrelikten (Munitionsbergung)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500352.md)
- [Übernahme von Gegenständen für die Gewerbe der Textilreiniger, der Färber oder der Wäscher und Wäschebügler](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500358.md)
- [Schneiden und Kleben von Folien auf Gegenstände aller Art unter Ausschluss der dem verbundenen Handwerk Karosseriebau und Karosserielackiertechnik sowie Kraftfahrzeugtechnik vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500342.md)
- [Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bestandsaufnahme von Verkaufsware, Lagerware und Inventargegenständen in Gebäuden bzw. am Betriebsgelände und Inventuren bei Unternehmen über den gesamten Bestand](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500423.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500365/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
