# Messung der Temperatur von Tiefkühlprodukten auf dem Transportweg, einschließlich deren Dokumentation und der statistischen Erfassung der Messdaten ohne deren Bewertung

> Informationen zum freien Gewerbe „Messung der Temperatur von Tiefkühlprodukten auf dem Transportweg, einschließlich deren Dokumentation und der statistischen Erfassung der Messdaten ohne deren Bewertung“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500294

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Messung der Temperatur von Tiefkühlprodukten auf dem Transportweg, einschließlich deren Dokumentation und der statistischen Erfassung der Messdaten ohne deren Bewertung

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 7
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Dokumentation des optischen Zustandes von Immobilien im Auftrag von Immobilienbesitzern und deren Beauftragten unter Ausschluss jeder den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500108.md)
- [Erfassung der Höhe und des äußeren Zustands von Telefonmasten im Hinblick auf einen allfällig notwendigen Austausch unter Ausschluss der den Baumeistern und Holzbaumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500130.md)
- [Erfassung von Zählerständen und deren Weitergabe betreffend Energie- und andere Gewinnungs- und Versorgungsanlagen sowie Erstellung von diesbezüglichen Abrechnungen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500247.md)
- [Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500024.md)
- [Durchführung vollautomatischer Filmaufzeichnung zur thermografischen Messung ohne Auswertung](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500110.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500294/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
