# Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten

> Informationen zum freien Gewerbe „Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500269

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten

## Typischer Umfang

• Reinigungstätigkeiten: − Reinigung von allen oder wenigsten mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, − Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte − Fensterputzen, soweit dieses vom Boden aus bzw. durch Inanspruchnahme von Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann, soweit diese Tätigkeit keine − Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) in der jeweils geltenden Fassung erfordert. − Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Denkmal-, Fassaden- und − Gebäudereinigerhandwerk vorbehalten sind: z.B.: Fassadenreinigung, Büroreinigung. • einfache Haustechniktätigkeiten und Kontrollen: − Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, − Aufzugwarttätigkeiten, − Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungspatronen, bis 63 A, ausgenommen NHPatronen, in laienbedienbaren Verteilerkästen, − Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen, Sichtkontrolle der Drucksteigerungsanlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, − Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern. Ausgenommen ist insbesondere das dem Immobilienverwaltergewerbe vorbehaltene umfassende Facility- Management wie auch insbesondere Tätigkeiten, die dem Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik, dem Schlossergewerbe, dem Gewerbe Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung , Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, dem Gewerbe Kommunikationselektroniker oder dem Elektrotechnikgewerbe vorbehalten sind, wie zB: die Reparatur oder die qualifizierte Überprüfung von Anlagen. • Organisatorische Tätigkeiten: − Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung. • einfache gärtnerische Tätigkeiten: − Rasenmähen, Laubrechen, Gießen − Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Gärtnerhandwerk vorbehalten sind, wie z.B.: Baumschnitt, Strauchschnitt, Vertikutieren. • Verkehrsflächenreinigung: − Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen − Schneeräumen

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 16 878
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Ausführung von einfachen Wartungstätigkeiten bestehend im Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, in der Sicht- und Funktionskontrolle von Befestigungselementen, Warn- und Messanlagen samt Austausch von Filtern und Messsonden mit einfachen Handgriffen, dem Entstauben und Säubern mit einfachen Mitteln an extrem exponierten Stellen von Baulichkeiten, wie hohe Abgas- und Rauchfänge, Maste, Türme, Brücken u.dgl., sowie Entfernung von lockerem Gestein zur Sicherung von Verkehrswegen, Personen und Geräten ohne Zuhilfenahme von Maschinen und Sprengmitteln (Industriekletterer)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500027.md)
- [Friedhofsbetreuer, bestehend in der Reinigung von Grabsteinen, Weihwasserkessel, Bilder u.dgl. unter Verwendung von Bürsten, Tüchern, Wasser sowie von Reinigungsmitteln, die nicht geeignet sind, die Beschaffenheit der Oberflächen zu verändern, der Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten wie etwa dem Rasenmähen, Laubrechen und Gießen sowie der Schneeräumung in der Friedhofsanlage](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-friedhofsbetreuer-bestehend-in-der-reinigung-von-grabsteinen-weihwasserke-29352a.md)
- [Friedhofsbetreuer, bestehend in der Reinigung von Grabsteinen, Weihwasserkessel, Bilder udgl. unter Verwendung von Bürsten, Tüchern, Wasser sowie von Reinigungsmitteln, die nicht geeignet sind, die Beschaffenheit der Oberflächen zu verändern, der Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten wie etwa dem Rasenmähen, Laubrechen und Gießen sowie der Schneeräumung in der Friedhofsanlage](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500425.md)
- [Selbständige Sicherheits- und Abfertigungstätigkeiten sowie administrative Tätigkeiten gemäß eisenbahnrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Eisenbahnunternehmens](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500344.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500269/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
