# Halten von Räumen und Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (Garagierungsgewerbe)

> Informationen zum freien Gewerbe „Halten von Räumen und Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (Garagierungsgewerbe)“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500264

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Halten von Räumen und Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (Garagierungsgewerbe)

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 969
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Halten von wegen des ausschließlich oder überwiegend nicht vom Zufall abhängigen Spielerfolgs erlaubten Spielen mit Ausnahme der dem Glückspielgesetz und den landesrechtlichen Bestimmungen unterliegenden Spielen und ausgenommen das Halten von Geldspielautomaten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500265.md)
- [Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi, mit XXX Pkw](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-220301.md)
- [Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/reg-6201.md)
- [Aufbringen von partikelfreien nanotechnologischen Schutzschichten auf Oberflächen aller Art, unter Ausschluss der den Gewerben Oberflächentechnik, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Karosseriebautechnik und Lackierer vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500018.md)
- [Friedhofsbetreuer, bestehend in der Reinigung von Grabsteinen, Weihwasserkessel, Bilder u.dgl. unter Verwendung von Bürsten, Tüchern, Wasser sowie von Reinigungsmitteln, die nicht geeignet sind, die Beschaffenheit der Oberflächen zu verändern, der Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten wie etwa dem Rasenmähen, Laubrechen und Gießen sowie der Schneeräumung in der Friedhofsanlage](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-friedhofsbetreuer-bestehend-in-der-reinigung-von-grabsteinen-weihwasserke-29352a.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500264/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
