# Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)

> Informationen zum freien Gewerbe „Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500140

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 3 531
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Reinigung, Restaurierung und Konservierung von Papier, das als Träger von Grafiken, Zeichnungen, Aquarellen und Schriftstücken dient](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500328.md)
- [Erfassung von Zählerständen und deren Weitergabe betreffend Energie- und andere Gewinnungs- und Versorgungsanlagen sowie Erstellung von diesbezüglichen Abrechnungen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500247.md)
- [Wettquotenberechnungen, Risikoanalysen bei Wetten, Wetteinsatzanalysen sowie Marktbeobachtung für zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen befugte Unternehmen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500405.md)
- [Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500318.md)
- [Installation von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Spannungen bis 42 Volt und Leistungen bis 100 Watt, wobei die Stromquelle keinen Starkstrom führt](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500274.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500140/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
