# Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind

> Informationen zum freien Gewerbe „Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500129

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 5 586
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Erzeugung von Architekturmodellen sowie Modellen für Gebrauchsgegenstände aller Art, sofern diese lediglich Anschauungszwecken dienen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500146.md)
- [Messerschmiede einschließlich der Erzeugung von Hieb- und Stichwaffen sowie der Tätigkeit des Schleifens von Schneidewaren sofern es sich nicht um Schneidewaren handelt deren Erzeugung in den Vorbehaltsbereich eines reglementierten Gewerbes fällt](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500293.md)
- [Beschaffung und Weiterleitung von Informationen nach Vorgaben des Auftraggebers betreffend die Zulassung von Arzneimitteln, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Erstattung der Kosten für Arzneimittel durch Sozialversicherungsträger, einschließlich der hiefür erforderlichen Botendienste, mit Ausnahme jeder den Herstellern oder Großhändlern mit Arzneimitteln, den chemischen Laboratorien und den rechtsberatenden Berufen vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500054.md)
- [Vermittlung von Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch (Volontäre) Beschäftigung suchen an Personen, ohne dass es zu einem Arbeitsverhältnis kommt bzw. das Zustandekommen eines solchen beabsichtigt ist](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500376.md)
- [Vermittlung von Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltsanspruch (Volontäre) Beschäftigung suchen an Personen, ohne dass es zu einem Arbeitsverhältnis kommt bzw. das Zustandekommen eines solchen beabsichtigt ist](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-vermittlung-von-personen-die-ausschliesslich-zum-zwecke-der-erweiterung-u-83665a.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500129/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
