# Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation vorbehaltenen Tätigkeiten

> Informationen zum freien Gewerbe „Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation vorbehaltenen Tätigkeiten“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500114

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation vorbehaltenen Tätigkeiten

## Worauf Sie achten müssen

- unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation vorbehaltenen Tätigkeiten

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 155
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Methode von Dr. Bach, mittels Biofeedback oder Bioresonanz, mittels Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, mittels Magnetfeldanwendung, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen, mittels Cranio Sacral Balancing, durch Berücksichtigung bioenergetischer, geobiologischer, elektrobiologischer, baubiologischer und geomantischer Gesichtspunkte, durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik, mittels Feng Shui, Zen, Vastu bzw. anderer lebensraumrelevanter Aspekte verschiedener Epochen und Kulturen, mittels Numerologie, mittels Wassersuche sowie radiästhetischen Untersuchungen mit Rute, Pendel etc, mittels Wahrnehmung raumenergetischer Phänomene mit und ohne Geräteunterstützung, durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500272.md)
- [mittels Wassersuche sowie radiästhetischen Untersuchungen mit Rute, Pendel etc.,](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-mittels-wassersuche-sowie-radiaesthetischen-untersuchungen-mit-rute-pendel-etc.md)
- [Anbringen eines Codes auf KFZ-Scheiben mittels Sandstrahlverfahren unter Ausschluss jeder den Hohlglasschleifern und Hohlglasveredlern sowie den Glasern, Glasbelegern und Flachglasschleifern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500010.md)
- [Betrieb eines Call Centers, einschließlich eines webbasierten Auskunftsdienstes, in Form der Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen, unter Ausschluss jeder beratenden oder auf Abschluss von Verträgen zielenden Tätigkeit sowie unter Ausschluss des Betriebs einer Notrufzentrale](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500074.md)
- [Entfernung von Sedimenten sowie Schneiden von Algen, Gras, Schilf und Seerosen aus Gewässern, Sumpflandschaften und Uferböschungen mit Schwimmkörpern im Sinne des Schifffahrtsgesetzes](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500461.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500114/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
