# Betreuung von Geschwindigkeits- und Überwachungseinrichtungen in der Form der Sichtkontrolle hinsichtlich Zustand und Funktionstüchtigkeit der Geräte, Austausch von Datenerfassungsmedien und computerunterstützte Erfassung und Auswertung der Messdaten unter Ausschluss jeder den Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten

> Informationen zum freien Gewerbe „Betreuung von Geschwindigkeits- und Überwachungseinrichtungen in der Form der Sichtkontrolle hinsichtlich Zustand und Funktionstüchtigkeit der Geräte, Austausch von Datenerfassungsmedien und computerunterstützte Erfassung und Auswertung der Messdaten unter Ausschluss jeder den Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500060

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Betreuung von Geschwindigkeits- und Überwachungseinrichtungen in der Form der Sichtkontrolle hinsichtlich Zustand und Funktionstüchtigkeit der Geräte, Austausch von Datenerfassungsmedien und computerunterstützte Erfassung und Auswertung der Messdaten unter Ausschluss jeder den Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten

## Worauf Sie achten müssen

- unter Ausschluss jeder den Mechatronikern oder den Sicherheitsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 15
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Beratung über und Vermittlung von Studienplätzen an Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500049.md)
- [Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Einrichtungen entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen, unter Ausschluss jeder der Elektrotechnik, der Kommunikationselektronik bzw. dem Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Installations- und Montagetätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500127.md)
- [Vermietung, Reinigung und Verteilung von Gläsern, Geschirr und Besteck bei Veranstaltungen unter Zuhilfenahme eigener Reinigungseinrichtungen und -materialien in organisierter Form](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500371.md)
- [Ausfindig machen von geeigneten Standorten für die Aufstellung von Sende- und Empfangseinrichtungen (Mobilfunkanlagen) im Auftrag von Telekommunikationsunternehmen bzw. deren Auftraggebern unter Ausschluss der den Immobilientreuhändern, den Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) und Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500026.md)
- [Aufstellung, Einrichtung und Betreuung von haushaltsüblichen Aquarien, Terrarien und Volieren (Vogelkäfigen) mit Ausnahme von statisch belangreichen Konstruktionen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500023.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500060/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
