# Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke

> Informationen zum freien Gewerbe „Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500038

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke

## Erläuterung

ausgenommen Verrichtungen einfachster Art gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 GewO 1994

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 269
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Besuche von Betrieben zum Zwecke der Überprüfung der Mitarbeiter hinsichtlich deren Freundlichkeit und Auftreten gegenüber Kunden und optische Überprüfung des Betriebes hinsichtlich Sauberkeit und Präsentation der Dienstleistungen im Auftrag der Unternehmensleitung, um dieser darüber zu berichten (Mystery Guest)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500058.md)
- [Durchführung von Testkäufen zum Zwecke der Ermittlung des Verkäuferverhaltens anhand standardisierter Tests, ausgenommen die Auswertung der Tests (Mystery Shopping)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500117.md)
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- [Vermittlung von Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltsanspruch (Volontäre) Beschäftigung suchen an Personen, ohne dass es zu einem Arbeitsverhältnis kommt bzw. das Zustandekommen eines solchen beabsichtigt ist](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-vermittlung-von-personen-die-ausschliesslich-zum-zwecke-der-erweiterung-u-83665a.md)
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## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500038/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
