# Austausch von zugekauften Lagern an Rollerskates und Skateboards

> Informationen zum freien Gewerbe „Austausch von zugekauften Lagern an Rollerskates und Skateboards“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500035

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Austausch von zugekauften Lagern an Rollerskates und Skateboards

## Ähnliche Gewerbe

- [Ausführung von einfachen Wartungstätigkeiten bestehend im Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, in der Sicht- und Funktionskontrolle von Befestigungselementen, Warn- und Messanlagen samt Austausch von Filtern und Messsonden mit einfachen Handgriffen, dem Entstauben und Säubern mit einfachen Mitteln an extrem exponierten Stellen von Baulichkeiten, wie hohe Abgas- und Rauchfänge, Maste, Türme, Brücken u.dgl., sowie Entfernung von lockerem Gestein zur Sicherung von Verkehrswegen, Personen und Geräten ohne Zuhilfenahme von Maschinen und Sprengmitteln (Industriekletterer)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500027.md)
- [Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern unter Ausschluss der den Mechatronikern für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500034.md)
- [Betreuung von Schwimmbecken, bestehend in der Bestimmung der Wasserqualität mittels Teststreifen und dem Austausch von Filtern](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500061.md)
- [Erfassung der Höhe und des äußeren Zustands von Telefonmasten im Hinblick auf einen allfällig notwendigen Austausch unter Ausschluss der den Baumeistern und Holzbaumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500130.md)
- [Reparatur von Golfschlägern durch Austausch von schadhaft gewordenen Bestandteilen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500330.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500035/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
