# Aufnahme von Daten über die Holzdichte von Holzmasten mittels eines eigens hierfür vorgesehenen Mastprüfgeräts an vom Auftraggeber vorgegebenen Punkten unter Ausschluss jeglicher den Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtung oder den Holzbaumeistern vorbehaltenen Auswertung und Interpretation der durch das Gerät generierten Daten

> Informationen zum freien Gewerbe „Aufnahme von Daten über die Holzdichte von Holzmasten mittels eines eigens hierfür vorgesehenen Mastprüfgeräts an vom Auftraggeber vorgegebenen Punkten unter Ausschluss jeglicher den Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtung oder den Holzbaumeistern vorbehaltenen Auswertung und Interpretation der durch das Gerät generierten Daten“ in Österreich.

## Gewerbeart

Freies Gewerbe

## Gewerbeschlüssel

500019

## Diesen Wortlaut brauchen Sie bei der Anmeldung

Aufnahme von Daten über die Holzdichte von Holzmasten mittels eines eigens hierfür vorgesehenen Mastprüfgeräts an vom Auftraggeber vorgegebenen Punkten unter Ausschluss jeglicher den Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtung oder den Holzbaumeistern vorbehaltenen Auswertung und Interpretation der durch das Gerät generierten Daten

## Bestand

- Aufrechte/gesamte Berechtigungen (Orientierung): 3
- Datenstand Bestand: 01.09.2026

## Ähnliche Gewerbe

- [Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Einrichtungen entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen, unter Ausschluss jeder der Elektrotechnik, der Kommunikationselektronik bzw. dem Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Installations- und Montagetätigkeiten](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500127.md)
- [Verlegung von Datenübertragungskabeln über Putz und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. nach vorgegebenen Plänen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500367.md)
- [Bestandprüfung und Standardevaluierung von Kraftfahrzeugen nach Vorgaben des Herstellers oder Lieferanten auf die Übereinstimmung mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie insbesondere Übereinstimmung von Typenschein, Fahrgestellnummer, Motornummer und anderen relevanten Daten und Identifikationsmerkmalen, Kilometerstand, sowie die Aufnahme und Weitergabe von Daten betreffend Schäden, soweit diese rein optisch feststellbar sind (Floorcheck)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500056.md)
- [Bestandprüfung und Standardevaluierung von Kraftfahrzeugen nach Vorgaben des Herstellers oder Lieferanten auf die Übereinstimmung mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie insbesondere Übereinstimmung von Typenschein, Fahrgestellnummer, Motornummer und anderen relevanten Daten und Identifikationsmerkmalen, Kilometerstand, sowie die Aufnahme und Weitergabe von Daten betreffend Schäden, soweit diese rein optisch feststellbar sind. (Floorcheck)](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-pdf-bestandpruefung-und-standardevaluierung-von-kraftfahrzeugen-nach-vorgaben-e03e84.md)
- [Freies Gewerbe bzw. unzulässiges Gewerbe (temporär) – im Abstimmungsprozess zur Aufnahme in die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe bzw. keine der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit – bitte exakten Wortlaut eintragen](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-599998.md)

## Allgemeine Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten in Österreich typischerweise diese allgemeinen Voraussetzungen:

- Volljährigkeit
- EU-/EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis
- Wohnsitz in Österreich
- Keine Gewerbeausschlussgründe

## Nebenrechte (§ 32 GewO)

§ 32 GewO beschreibt Tätigkeiten, die ergänzend zum angemeldeten Gewerbe typischerweise ohne zweites Gewerbe ausgeübt werden dürfen — in der Regel nur im Rahmen der eigenen Berechtigung.

Nebenrechte können etwa vorbereitende, begleitende oder nachgeordnete Arbeiten betreffen, soweit sie zur Ausübung des Gewerbes üblich sind.

Ob eine konkrete Tätigkeit noch unter Nebenrechte fällt oder ein weiteres Gewerbe nahelegt, prüft die Behörde am Vorhaben.

## Nächste Schritte

Als grobe Orientierung — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

### Wortlaut kopieren

Den offiziellen Gewerbewortlaut für die Anmeldung bereithalten.

### Bezirksverwaltungsbehörde finden

Über den Behördenfinder die örtlich zuständige Stelle ermitteln.

### Unterlagen vorbereiten

Typischerweise Identitätsnachweis, Aufenthalts- bzw. Erwerbsnachweis und — bei reglementierten Gewerben — Befähigungsunterlagen.

### NeuFöG-Befreiung prüfen

Ob eine Befreiung von der NeuFöG-Gebühr in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab.

### SVS und Finanzamt

Nach der Anmeldung sind Sozialversicherung und steuerliche Pflichten typischerweise gesondert zu klären.

## Quelle

GISA-Schluesselliste

- [HTML-Seite](https://www.gewerbelotse.at/gewerbe/fg-500019/)
- [Alle Gewerbe](https://www.gewerbelotse.at/liste.md)

## Rechtlicher Hinweis

GewerbeLotse dient der Orientierung zu offiziellen Gewerbewortlauten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet im Einzelfall. Diese Angaben dienen der Orientierung.
